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Mit Sicherheit gut beraten

Die Sicherheit an Ihrer Seite

Aktivitäten gemäß Baukoordinationsgesetz (BauKG)


Dieses Bundesgesetz soll Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch die Koordinierung bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten gewährleisten.

Tätigkeiten des Planungskoordinators

 

Der Planungskoordinator erstellt:

  • Die Unterlagen über die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung beim Entwurf, der Ausführungsplanung und Vorbereitung eines Bauprojektes.

  • Den Sicherheits- und Gesundheitsplan (SiGe Plan)

  • Die „Unterlagen für spätere Arbeiten*

          *Diese Unterlagen dienen dem Bauherrn nach Fertigstellung seines Projektes, Reparaturarbeiten, Instandhaltungsarbeiten und                  wiederkehrende Überprüfungen unter Beachtung der entsprechenden Sicherungsmaßnahmen durchzuführen.


Tätigkeiten des Baukoordinators


Als Vertreter des Bauherrn kontrolliert er bei regelmäßigen Baustellenbegehungen ob die festgelegten Sicherungsmaßnahmen umgesetzt und eingehalten werden.
Die Besuchsintervalle richten sich nach dem Baufortschritt und nach der Gefährlichkeit der Tätigkeiten.
Sicherheitsmängel werden sofort angesprochen und im Anschluss im Begehungsprotokoll dokumentiert.
Die Begehungsprotokolle der Baukoordination gehen an die auf der Baustelle tätigen Firmen, den Bauherrn und dessen Vertreter.


Bei tatsächlichen Mängeln werden die verantwortlichen Firmen kontaktiert und aufgefordert, diese sofort zu beheben.
Der Bauherr hat dabei die Verpflichtung den Baukoordinator in seiner Tätigkeit zu unterstützen

Tätigkeiten des Projektleiters gem. Baukoordinatiosgesetz

 

  • Übernimmt die Verantwortung für den Bauherrn in sicherheitstechnischen Belangen.

  • Setzt erforderliche Sicherheitsmaßnahmen direkt um

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